Verein

Statuten

Die Statuten bilden die rechtliche Grundlage des Vereins «Fly Limousine – Verein für Limousinenfahrer» nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Sie sind am 22.05.2026 in Kraft getreten.

01

Art. 1 — Name und Sitz

Unter dem Namen «Fly Limousine Verein» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in der Flughafenregion Zürich.

02

Art. 2 — Zweck

Der Verein fördert die Weiterbildung, Sicherheit und Gesundheit von Limousinenchauffeuren, pflegt das Netzwerk seiner Mitglieder und vertritt deren gemeinsame Interessen. Der Verein ist nicht gewinnorientiert.

03

Art. 3 — Mitgliedschaft

Mitglied werden können Personen und Betriebe, die im Limousinen- oder Chauffeurdienst tätig sind. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

04

Art. 4 — Mitgliederbeiträge

Die Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt.

05

Art. 5 — Organe

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Revisionsstelle.

06

Art. 6 — Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ. Sie wählt den Vorstand, genehmigt Jahresrechnung und Budget und beschliesst über Statutenänderungen.

07

Art. 7 — Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, organisiert die Aktivitäten und vertritt den Verein nach aussen. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern.

08

Art. 8 — Auflösung

Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Ein allfälliges Vermögen wird einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.

Hinweis: Dies ist eine Zusammenfassung als Entwurf. Die verbindlichen Statuten werden vom Verein verabschiedet und hier veröffentlicht.