Art. 1 — Name und Sitz
Unter dem Namen «Fly Limousine Verein» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in der Flughafenregion Zürich.
Die Statuten bilden die rechtliche Grundlage des Vereins «Fly Limousine – Verein für Limousinenfahrer» nach Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Sie sind am 22.05.2026 in Kraft getreten.
Unter dem Namen «Fly Limousine Verein» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in der Flughafenregion Zürich.
Der Verein fördert die Weiterbildung, Sicherheit und Gesundheit von Limousinenchauffeuren, pflegt das Netzwerk seiner Mitglieder und vertritt deren gemeinsame Interessen. Der Verein ist nicht gewinnorientiert.
Mitglied werden können Personen und Betriebe, die im Limousinen- oder Chauffeurdienst tätig sind. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Die Mitglieder entrichten einen Jahresbeitrag, dessen Höhe die Mitgliederversammlung festlegt.
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung, der Vorstand und die Revisionsstelle.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ. Sie wählt den Vorstand, genehmigt Jahresrechnung und Budget und beschliesst über Statutenänderungen.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, organisiert die Aktivitäten und vertritt den Verein nach aussen. Er besteht aus mindestens drei Mitgliedern.
Über die Auflösung des Vereins entscheidet die Mitgliederversammlung. Ein allfälliges Vermögen wird einem gemeinnützigen Zweck zugeführt.
Hinweis: Dies ist eine Zusammenfassung als Entwurf. Die verbindlichen Statuten werden vom Verein verabschiedet und hier veröffentlicht.